Brandschaden: Bei fahrlässigem Verhalten entfällt der Versicherungsschutz

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Brandschaden.
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Ein Wohnungsbrand kann für Betroffene verheerende Folgen haben: Neben der erheblichen Gesundheitsgefährdung kann es auch zu einer hohen finanziellen Belastung kommen, vor allem, wenn die Versicherung nicht für die Sanierung der Brandschäden zahlt. Daher ist es wichtig, dass in der Haushalts-, Gebäude- und Eigenheimversicherung auch eine Brandschutzversicherung (oder: Feuerversicherung) inkludiert ist. Auch sollte vorab abgeklärt werden, welches Verhalten die jeweilige Versicherung als „grob fahrlässig“ erachtet.

Brände, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden von den Versicherungen meistens nicht oder nur zu einem kleinen Teil übernommen. „Versicherungstechnisch ist esempfehlenswert, während des Kochens in der Küche zu bleiben. Sollten der Herd oder Backofen einen Brand verursachen, während sie kurz unbeaufsichtigt waren, gilt dies alsgrobe Fahrlässigkeit“, so Martin Zagler, Experte für Brandschadensanierung undGeschäftsführer von Soluto. Unbeaufsichtigtes Kerzenlicht oder Zigarettenglut im Mistkübel sind weitere Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten. „Ob bei einem Brandschaden grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Einzelfall häufig schwer zu entscheiden, da es oft nicht nachvollziehbar ist, inwiefern das Feuer durch Eigenverschulden der Betroffenen entstanden ist. Gerade bei Brandschäden ist das ein beliebter Ablehnungsgrund von Versicherungsunternehmen“, weiß Zagler.

Die Haushaltsversicherung für bewegliches Hab und Gut
Viele gehen davon aus, dass die Haushaltsversicherung bei einem Feuer, sofern man es nicht mutmaßlich verursacht hat, immer Schadenersatz leistet. Ja, die Haushaltsversicherung kommt generell für alle Schäden an beweglichem Hab und Gut auf –also jegliches Inventar, das nicht fest installiert ist. Sanitäre Anlagen und Gebäudeteile sind somit nicht mitversichert. „Ob eine Feuerversicherung in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, sollte vorab mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen geklärt werden –insbesondere, unter welchen Bedingungen die entstehenden Kosten eines Brandschadens gedeckt sind“, rät Zagler.

Gebäudeversicherung für unbewegliches Hab und Gut
Brände beschädigen oft mehr als nur das Inventar und Möbelstücke. „Häufig zieht ein Wohnungsbrand aufwendige Sanierungsmaßnahmen nach sich, die notwendig sind, damit das Gesundheitsrisiko minimiert wird. Aber auch nach einem Brand können Schadstoffe in Gebäudeteilen bestehen bleiben – und zwar vor allem dann, wenn diese nicht fachgemäß saniert werden“, so Zagler. In diesem Fall ist eine Gebäudeversicherung relevant, die für Schäden an Bauteilen und fest installierten Gebäudeteilen aufkommt. Auch hier gilt: Versicherungsnehmer sollten sich vorher informieren, ob eine Feuerversicherung in der Gebäudeversicherung inkludiert ist und welches Verhalten von der jeweiligen Versicherung als grob fahrlässig eingestuft wird.

Die Brandschutzversicherung für alle Fälle
Die Immobilie ist nur dann gegen Brände, Blitzschläge, Explosionen und Schäden, die durch herabstürzende Luftfahrzeuge- und Luftfahrzeugteile entstehen, versichert, wenn eine Brandschutz- oder Feuerversicherung im Versicherungsumfang enthalten ist. Brände, die durch die Ausdehnung von Gasen entstehen, wie etwa in Kaminen oder Gasherden, werden dagegen nicht von jeder Versicherung abgedeckt – darum gilt es immer, diese Details individuell in Erfahrung zu bringen. „Da Brände auch benachbarte Wohnungen beschädigen können, sollte auch immer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, sagt Zagler.

Richtiges Verhalten bei einem Brand
Egal, um welche Versicherungsart es sich handelt: Als Versicherter unterliegt man immerder „Schadensminderungspflicht“. Das heißt, man ist verpflichtet, jeden Brandschaden so weit wie möglich zu begrenzen. Konkret bedeutet das, sofort die Feuerwehr zu rufen und zu versuchen, den Brand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte selbst zu löschen beziehungsweise zu minimieren – ohne sich selbst oder andere dabei in Gefahr zu bringen. Vor allem muss der Schaden aber sofort der Versicherung gemeldet werden.


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