Die Antwort lautet: ja. Es dürfen keine halbherzigen Sanierungen durchgeführt werden. Sobald nämlich die Gebäudehülle einigermaßen dicht ist, reicht die Infiltration, also die nutzerabhängige und somit zwangsläufig fehleranfällige Fensterlüftung, nicht mehr aus. Wird ein Gebäude nicht mit besonderem Augenmerk auf die energetische Qualität saniert, ist die Wohnraumlüftungsanlage ein obligatorischer Bauteil.
Fortbildung
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Lesn Sie die ungekürzten Überlegungen der Autorengemeinschaft Christof Drexel, Sarah Richter und Michael Schalk zu dem Thema auf Seite 72 der aktuellen Ausgabe 2/16!