Mitte 2016 erschien die neue ÖVGW GK-Richtlinie für Kunden-Erdgasanlagen in Wien, Niederösterreich und der Steiermark, welche die G1 ersetzt. Seit 1. Jänner 2017 ist sie auch in weiteren Bundesländern gültig und zeichnet sich vor allem durch die einfachere Verständlichkeit aus. Besonders relevant für das Haftungsrisiko für Installateure sind die Änderungen der GK21, welche die Errichtung, Änderung und Fertigstellungsprüfung von Leitungen betreffen. In der G K21 wurden unter anderem die Verlegung unter Putz neu geregelt. Wichtig zu wissen ist, dass im Falle von Korrosionsproblemen ohne passiven Schutz der ausführende Installateur die Haftungs-verantwortung trägt! Hintergrund dieser Neuregelung ist der teilweise Einsatz von besonders aggressiven Putzen und Bindemitteln, welche über die Jahre das Material angreifen können. Insofern der Installateur darüber informiert ist, welcher Putz mit welchem Chloridgehalt auf der Baustelle zum Einsatz kommt, kann unter Umständen (Chloridgehalt des Putzes maximal 0,1 M Prozent bzw. nach bestimmten EU-Normen erzeugt) auf den passiven Korrosionsschutz verzichtet werden.
Lesen Sie den ungekürzten Kommentar von Boagaz-CEO Rainer Zimmermann auf Seite 94 der aktuellen Ausgabe 1-2/2017!