Installationstechnik

Safety first

Afriso
Der Afriso-Fühler für Ex-Zone 1 oder 2.
Afriso

Fachbeitrag zur Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten und über die Risikoreduktion mit Gasmess- und Warneinrichtungen.

von: Redaktion

Die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre kann bei Verwendungvon brennbaren Flüssigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sind bei Lagerung und Gebrauch brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsstätten von Verantwortlichen gesetzliche Kriterien sorgfältig zu erfüllen. Wenn ein hohes Maß an Sicherheit erzielt werden soll, kommen funktionsgeprüfte Gasmess- und Gaswarngeräte für den Explosions- und Gesundheitsschutzzum Einsatz.

Wenn's knallt ist es zu spät. Bei brennbaren Flüssigkeiten handelt es sich um gefährliche Arbeitsstoffe, die extrem entzündliche, leicht entzündliche oder entzündliche Eigenschaften bzw. auch Gesundheits-gefahren aufweisen. Was das Flammenpiktogramm im Detail ausdrückt, offenbart sich bei den Gefahrenhinweisen und noch genauer im Sicherheitsdatenblatt. Diese Gefahrstoffe sind so zu lagern und zu verwenden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten oder Dritten, insbesondere vor Brand- samt Explosionsgefahren, ebenso wie auch Umweltschutz gewährleistet sind.Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ist die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) zugleich bei der Verwendung sind die Arbeitnehmer/innen-Schutzbestimmungen zu berücksichtigen.

Einstufung brennbarer Flüssigkeiten gemäß CLP/VbF 2018 - Explosionsschutz
Bei Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten ist das Auftreten explosionsfähiger Atmosphären anzunehmen, wenn die maximal erreichbare Flüssigkeitstemperatur, Verarbeitungstemperatur oder Umgebungstemperatur nicht mindestens 5°C unter der Temperatur des Flammpunktes liegt oder bei einem Gemisch, für das kein Flammpunkt bestimmt ist, nicht mindestens 15°C unter der Temperatur des niedrigsten Flammpunktes liegt. Stets zu erwarten ist die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre bei Gebrauch brennbarer Flüssigkeiten der Kategorien 1 und 2 (z.B. Aceton, Alkohol, Benzin, Ethylacetat, Nitroverdünnung, Methanol, Toluol) im Normalbetrieb (Lagerung, Umlagerung, offene Gebinde, Entnahme, Verarbeitung) oder bei Störung (Leckage, Sturz, Unfall, Unachtsamkeit, Fehlanwendungen, Energie-, Lüftungsausfall, etc.). Bereits aus 1 Liter einer brennbaren Flüssigkeit können rund 8.000 l explosionsfähige Atmosphäre entstehen! Mehr als 10 Liter bzw. mehr als einem Zehntausendstel des Raumvolumens explosionsfähiger Atmosphäre als zusammenhängende Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße immer als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre angesehen werden. An Arbeitsstätten müssen deshalb die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen sowie die Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, die Arbeitsmittel sowie deren Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die elektrischen Anlagen (Installationen), ermittelt und beurteilt werden. Insbesondere sind die möglichen Explosionsgefahren bei Normalbetrieb, vorhersehbaren Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung zu berücksichtigen. Wenn die Bildung von explosionsfähigen Atmosphären nicht auszuschließen ist, sind erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.

Ausreichende Lüftungsmaßnahmen für den Explosions- und Gesundheitsschutz
Primär müssen die Lager- und Verarbeitungsbereiche für brennbare Flüssigkeiten wegen der möglichen Explosionsgefahr und/oder Gesundheitsschädlichkeit der Stoffe (z.B. toxisch, Gendefekte, Krebs, Schädigung Kind im Mutterleib) miteiner ausreichenden, ständig wirksamen, ins Freie führenden Lüftung ausgestattet sein! Wenn der Mindestluftvolumenstrom durch natürliche Lüftung nicht sichergestellt werden kann (z.B. aktive Lagerung, Unterflur, Keller, Verarbeitung), ist technische Lüftung erforderlich. Die Sicherheitslüftung muss hinsichtlich Ex-Schutz (mechanisch, elektrisch), Stärke, Güte und Verfügbarkeit gemäß VEXAT bewertet werden. Die Wirksamkeit der technischen Lüftung ist dauernd zu überwachen.

Gasmess- und Warneinrichtungen
Gasmess- und Warnanlagen sind wichtige Instrumente für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Aufgabe ist z.B. die Erkennung und Warnung von Explosionsgefahren sowie Leckagen, ebenso die Überwachung der Wirksamkeit der Lüftung, auch zusätzliche primäre und sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden. Die Entstehung gesundheitsschädlicher bzw. explosionsgefährdeter Bereiche sowie das Entweichen von brennbaren Flüssigkeiten soll an repräsentativen Stellen erkannt werden. Spätestens bei Erreichen von Warn- oder Alarm-bedingungen sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß den ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen nach dem letzten Stand der Technik zu treffen. Werden die Warn- und Alarmschwellen erreicht, erfolgt Meldung an verantwortliche Personen oder Stellen, die Arbeitnehmer/innen werden akustisch und optisch gewarnt sowie technische und organisatorische Aspekte ergänzen die Schutzmaßnahmen, z.B. Intensivierung der Lüftungsanlage, Netzfreischaltung, keine Arbeiten ohne geeignete Arbeitsmittel durchführen, keine Einfahrt mit Flurförderfahrzeugen.

Wichtige Kriterien bei der Überwachung brennbarer Flüssigkeiten
Gesetze und Regeln der Technik: Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Lagerung gemäß VbF (novellierte Fassung 2018) sind von Arbeitgebern zu erfüllen. Zum Schutz von Arbeitnehmern sind bei Realisierung zudem gesetzliche Bestimmungen (ASchG, AStV, VEXAT, ExSV, GKV) sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen.

Bestimmung der gefährlichen Stoffe und der Bereiche
Brennbare Flüssigkeiten: Menge, Flammpunkt, Kategorie (explosibel, toxisch), Dichte, Ex-Zonen
Gefährdete Bereiche: Lager, Verarbeitungsbereiche, angrenzende Räume, Untergeschosse

Schutzziele / Maßnahmen: Das Risiko ermitteln und bewerten sowie Ziele festlegen, z.B. Leckageerkennung, Konzentrationsbegrenzung, Schadensbegrenzung, Schutz von Personen, Überwachung bzw. Sicherstellung der Wirksamkeit der Mindestlüftung. Maßnahmen für den primären und sekundären Explosionsschutz, z.B. wenn gem. VEXAT § 10 keine Einstufung in Zonen erfolgt, dabei sind die Kriterien der VEXAT, ExSV 2015, Anhang II, Pkt. 1.5 - EN 60079-29-1) und EN 60079-29-2 zu beachten.

Zweckmäßige Auswahl der Messprinzipien, Gasmesssensoren und Auswert- und Alarmgeräte: Die Art und Anzahl der Messstellen bestimmt die Zentrale, ggf. ist Sicherheitsstromversorgung erforderlich, akustische und optische Signalgeber (VEXAT § 17) zur deutlichen Gefahrmeldung bei Auftreten der Gefahr.

Positionierung und Anzahl der Gasmessfühler: Die Anordnung von Detektoren ist in Abhängigkeit der jeweiligen Stoffe zu wählen und muss an den Stellen erfolgen, an denen sich brennbare Flüssigkeiten und deren Dämpfe freisetzen bzw. ansammeln können. Mindestens ein Detektor muss im Lager bzw. jedem in Frage kommenden Bereich angebracht werden (Bereiche, die über Öffnungen mit Bereichen verbunden sind oder verbunden werden können sind zu berücksichtigen). Auch Redundanz als zusätzliche Maßnahme zur Erhaltung der Sicherheit sollte berücksichtigt werden.

Schutzmaßnahmen bei Betrieb, Alarm, Störung, Energieausfall: Technische Schutzmaßnahmen bei Überschreiten der Alarmschwellen:Info an eine ständig besetzte Stelle, Anschaltung optischer/akustischer Signalgeber außer- und ggf. innerhalb des Lagers bzw. Verarbeitungsbereichs Intensivierung der Lüftungsanlage (die für Zone 1 geeignet sein muss), mechanische Notlüftung in Gang setzen, ggf. Prozessstopp und Netzfreischaltung.Organisatorische Schutzmaßnahmen:Kennzeichnungen, Mitarbeiterunterweisung, Betriebsanweisung (ASchG § 14, AStV § 14, VEXAT § 6 - jährlich). Alle betroffenen Arbeitnehmer müssen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Normalbetrieb, Maßnahmen bei Alarm bzw. Störung bzw. Nichtverfügbarkeit ausreichend unterwiesen werden. Geeignetes Wartungsszenario mit Sicht-, Funktions-, System- und Dokumentkontrollen, Analyse der Ereignis-protokolle, fortwährendes Risikomanagement hält die Maßnahmen up to date.

Ein verantwortungsvolles Sicherheitsmanagement sowie Einsatz konformer Gasmess- und Warngeräte bringt weit mehr als es kostet. Wenn Maßnahmen von qualifiziertem Fachpersonal umgesetzt und dokumentiert werden, sowie Arbeitnehmer/innen ausreichend über Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung informiert werden, ergibt sich für Verantwortliche neben hoher Arbeitsplatz- bzw. Betriebssicherheit jedenfalls auch rechtliche Absicherung in puncto Haftung.

Zusammenstellung:Johann Kegele, Experte für Gasmess- und Warnsysteme, Ex-Schutz, Safetymanagement,www.afriso.at

 


Das könnte Sie auch interessieren

© Landesmesse Stuttgart GmbH

Vom 22. bis 24. Oktober 2024 wird die interbad erneut zum Branchentreffpunkt rund um Schwimmbad, Sauna und Spa. Die traditionsreiche Fachmesse findet…

Weiterlesen
© ECOwind/David Grießler

Pünktlich zum Frühling feiert die Floating-Photovoltaikanlage Grafenwörth ihren 1. Geburtstag. Die schwimmende PV-Anlage, die von der…

Weiterlesen
© AGRAR PLUS GmbH

Nach nur 4 Monaten Bauzeit konnte die neue Biomasse Heizungsanlage in Betrieb genommen werden. Zukünftig wird das Servicecenter der via donau -…

Weiterlesen
Alle Fotos: © PYD

PYD-ALU FLOOR Trocken: Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit wird bei der PYD-Thermosysteme GmbH großgeschrieben – und das bereits seit Jahren. Als…

Weiterlesen
Alle Fotos: © Grohe/ Natalie Kujat

Die symbiotische Beziehung zwischen Natur und Kultur hat im Laufe der Geschichte Kunst, Mode und Architektur maßgeblich geprägt. Dem hohen Stellenwert…

Weiterlesen
Alle Fotos: © Gammel Engineering GmbH

Abensberger Ingenieure sorgen für energiesparende Milch- und Käseherstellung mit nachhaltiger Technik und Planung. Befeuert durch wiederkehrende…

Weiterlesen
Alle Fotos: © Suntastic.Solar

Wien Energie und suntastic.solar haben gemeinsam mit METRO einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gemacht. Im Auftrag der Wien Energie…

Weiterlesen
Alle Fotos: © Wiha

Handwerkzeughersteller Wiha präsentiert eine neue Variante seiner E-Schraubendreher-Familie: Der speedE® PocketDrive. Seine Besonderheit liegt in der…

Weiterlesen
Alle Fotos: © Miriam Raneburger

Zwei Tage inspirierende Vorträge und Diskussionen über erneuerbares Heizen und Kühlen gingen zu Ende - Brasiliens Vize-Minister für Green Economy and…

Weiterlesen
Alle Fotos: ©ELEMENTS

Ein Hoch auf die gute Zusammenarbeit und herausragende Produkte! Italienisches Flair und Neuheiten italienischer Top-Hersteller – das war die „Serata…

Weiterlesen

Abonnement und Mediadaten

Sie wollen die führende österreichische Fachzeitschrift kennen lernen?
Sie wollen sich über Erscheinungstermine, Schwerpunkte und Werbemöglichkeiten informieren?

Hier sind Sie richtig.  

AbonnEment

Mediadaten

Termine

Systeme und Lösungen von JUMO in der Praxis

Datum: 23.04.2024
Ort: Online

Regelungstechnik – Kompaktkurs

Datum: 23.04.2024 bis 25.04.2024
Ort: Wien

Österreichische Abfallwirtschaftstagung 2024

Datum: 24.04.2024 bis 26.04.2024
Ort: Wien

Mehr Termine

Anmeldung zum Newsletter

Herr / Mr  Frau / Mrs