Startschuss für Erneuerbaren Ausbau Gesetz

Kleinwasserkraft Österreich
Die Branche bringt sich mit fundierter Erfahrung in die Begutachtung ein. Im Bild: Christoph Wagner, Präsident EEÖ
Kleinwasserkraft Österreich

Das heute von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner vorgestellte Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) muss in der Lage sein, 30 Mrd. € an Investitionen auszulösen und rund 100.000 Arbeitsplätze mit heimischer Wertschöpfung zu schaffen. „Diese Chance müssen wir vor allem in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten unbedingt wahrnehmen. Hier jetzt nicht zu handeln würde die Kosten in weiterer Folge deutlich erhöhen und eine Chance vergeben. Daher geht es jetzt darum, ein wirklich gutes Gesetzespaket auf den Weg zu bringen!“, bekräftigt Christoph Wagner, Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), seine Erwartungen an den Begutachtungsentwurf. Der EEÖ begrüßt als Branchenvertreter daher, dass mit der heutigen lange erwarteten Präsentation das Ministerium den Startschuss für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zum Ausbau von regenerativen Energien gibt. 27 TWh zusätzlicher Ökostrom soll damit bis 2030 bereitgestellt werden und die heimische Stromversorgung zu 100 Prozent auf erneuerbare Ressourcen stellen.

von: Redaktion

„Die Branche wird in den nächsten Tagen den Begutachtungsentwurf genau prüfen und ihre Erfahrungen und Anregungen einbringen. Denn das Gesetz muss der Energiewende zum Durchbruch verhelfen und die Bürgerinnen und Bürger zu Teilhabern machen“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. In einer ersten Bewertung der heute präsentierten Punkte sieht der EEÖ einige positive Punkte, aber auch noch Diskussionsbedarf in manchen Bereichen. Positiv hervorzuheben ist die technologiespezifische Herangehensweise im Ökostrom Anreizsystem und auch, dass man in vielen Bereichen auf administrativ vergebene Marktprämien setzt. „Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern bestätigen, dass diese zielgerichtet und effizient wirken und eine rasche Mobilisierung der Potenziale ermöglichen. Das ist ein guter Weg, denn wir haben für 100 Prozent Ökostrom bis 2030 keine Zeit zu verlieren!“, so Wagner und er begrüßt auch die Absicherung von Biomasse-Bestandsanlagen. Ebenso positiv wird die Vorlage bei den Energiegemeinschaften bewertet. „Nur wenn die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sehr weit reichen, werden sie auch die erwarteten positiven Effekte bringen – nämlich hohe Akzeptanz für Erneuerbare und Effizienzsteigerungen durch eine umfassende Verschränkung von Produktion und Verbrauch“, so Prechtl-Grundnig. Verbesserungsbedarf ortet der EEÖ noch bei der differenzierten Betrachtung von Standorten und Anlagetypen. „Um die Potenziale in ganz Österreich effizient zu mobilisieren, müssen wir diesbezüglich eine gute Grundlage schaffen. Hier ist die Ausgestaltung der Details entscheidend“, so Prechtl-Grundnig, und sie setzt hinzu: „Ebenso müssen die Revitalisierung und die Optimierung von bestehenden Standorten im Gesetz Niederschlag finden. Aus den präsentierten Eckpunkten erkennen wir hier noch keine ausreichenden Regelungen.“ Der gesetzlich vorgesehene hohe Abschlag für PV-Freiflächenanlagen und das Reihungskriterium für PV-Investitionsförderungen sind sehr unerwartet und werfen bei der Branche viele Fragen auf. „Wir stehen zu einer naturverträglichen Umsetzung von Projekten. Die Naturverträglichkeit wird auch umfassend in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Eine zusätzliche Festlegung und Überprüfung im EAG sehen wir eher als zusätzlichen Bürokratismus. Wir werden die erwarteten Auswirkungen genau evaluieren und in die Diskussion einbringen!“, äußert Christoph Wagner seine Skepsis zu diesem Punkt. Auf die genauen Regelungen für Biogas muss die Branche leider noch warten; der EEÖ hofft, dass es dazu bald eine Vorlage geben wird. Nach einer ersten Einschätzung schließt Wagner: „Insgesamt muss das Gesetz Kontinuität für den Ökostromausbau bringen und die Erreichung der Ziele im Fokus haben und die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Die Details der Ausgestaltung müssen diesen Prämissen dienen. Wir werden uns konstruktiv in diesem Sinne einbringen!“ 


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