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Der Arbeitgeber muss für eine adäquate Erste-Hilfe-Ausstattung sorgen und Personen, die für Erste-Hilfe-Leistungen zuständig sind, bestellen.
Seit 1.1.2015 muss in Arbeitsstätten oder auf Baustellen mit bis zu 4 Arbeitnehmern der Erst-Helfer über eine mindestens 8-stündige Erste- Hilfe-Ausbildung verfügen. Bis dahin genügte auch ein mindestens 6-stündiger Kurs im Rahmen der Führerschein-Ausbildung.
Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse für alle Ersthelfer hat seit 1.1.2015 alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu erfolgen.
Referent: Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten: € 100,00; bei erfolgreicher Teilnahme werden € 65,00 rückerstattet
Anmeldung unter wko.at.