Privatpersonen können sich beim Kauf bzw. bei der Erneuerung einer Holzheizung dieses Jahr viel Geld sparen! Voraussetzung ist die überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage. Die Antragstellung ist jedoch erst nach Umsetzung der Maßnahme möglich und kann pro Antragsteller einmal angefragt werden. Die Förderung wird bei positiven Beschluß in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.
Die Förderpauschale für Pellet- und Hackgutzentralheizungen ist mit 2.000 Euro am höchsten beziffert. Voraussetzung dafür ist, dass ein bestehender fossiler Kessel ersetzet wird! Bei Tausch einer alten Holzheizung (Baujahr vor 2002!) gegen eine Pellet- oder Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2016 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ebenfalls ausschließlich online und kann bis spätestens 30.11.2016 durchgeführt werden.
Massive Förderung für Holzheizungen
Die Förderaktion des Klima- und Energiefonds für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletkaminöfen soll Privatpersonen zum Investieren motivieren.
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