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Neue Richtlinien für Nachhaltige Bauprodukte

© BMK / Paul Gruber
Andreas Tschulik, Leiter Abteilung V/7 im BMK
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In regelmäßigen Abständen werden die Richtlinien für die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens an Produkte, Dienstleistungen und Betriebe einer kritischen Prüfung unterzogen. Zuletzt geschehen mit 15 Richtlinien für Bauprodukte, die eine breite Palette – von Lacken über Holzwerkstoffe und Fußbodenbelägen bis hin zu Solaranlagen und Wärmedämmverbundsystemen – abdecken.

von: Redaktion

Das Österreichische Umweltzeichen ist seit mehr als 30 Jahren das wichtigste staatlich geprüfte Umweltsiegel in Österreich. In den Richtlinien der jeweiligen Bereiche werden Anforderungen an umweltfreundliche und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen, Betriebe und Organisationen gestellt. Diese Anforderungen werden für jeden Bereich mit den jeweiligen Expert:innen aus der Branche sowie mit Vertreter:innen aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsorganisationen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Zudem erfolgt eine Anpassung an die geänderten technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Damit werden aktuelle und gut umsetzbare gemeinsame Standards für ganz Österreich entwickelt, die auch für interessierte Betriebe als Orientierung gelten können. Kürzlich wurden nun bei Nachhaltigen Bauprodukten neue Richtlinien veröffentlicht.

Schadstoffe in Bauprodukten reduzieren

In Zeiten steigenden Umweltbewusstseins und verstärktem Engagement für Nachhaltigkeit nimmt auch die Relevanz von umweltfreundlichen Baustoffen zu. Das Österreichische Umweltzeichen für Bauprodukte stellt nicht nur für interessierte Bauherr:innen und Häuslbauer:innen eine entscheidende Orientierungshilfe dar, sondern dient auch als Grundlage für nachhaltige Bauaufträge im Rahmen des Beschaffungsprogramms des Bundes (naBe) sowie der Länder Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Zur Erleichterung für Beschaffer:innen im Baubereich wurde beschlossen, die Geltungsdauer bei 15 Umweltzeichen-Richtlinien zu vereinheitlichen und zwar für Lacke, Lasuren, Holzversiegelungslacke (UZ 01), Holz und Holzwerkstoffe (UZ 07), Sonnenkollektoren und Solaranlagen (UZ 15), Wandfarben (UZ 17), Sanitärarmaturen (UZ 33), Textile Fußbodenbeläge (UZ 35), Mineralisch gebundene Bauprodukte (UZ 39), Bauprodukte aus Kunststoff (UZ 41), Elastische Fußbodenbeläge (UZ 42), Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen (UZ 43), Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (UZ 44), Mineralische Dämmstoffe (UZ 45), Holzheizungen (UZ 37), Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen (UZ 71) und Wärmedämmverbundsysteme (UZ 79).

Einsatz potenziell gefährlicher Chemikalien regeln

2023 wurden aus diesem Grund sämtliche dieser Richtlinien überarbeitet und mit 1. Jänner 2024 neu veröffentlicht. Im Fokus der Anpassung standen vor allem Anforderungen, die den Einsatz potenziell gefährlicher Chemikalien regeln, um den Schadstoffgehalt und Emissionen in die Innenraumluft auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren. „Für das Klimaschutzministerium ist es wichtig, dass diese umfangreichen Kriterien allen Betrieben zur Verfügung stehen und als Motivation dienen. Die Zertifizierung und Überprüfung ist letztendlich eine freiwillige Entscheidung des einzelnen Betriebs. Umso positiver ist die Entwicklung der letzten Jahre, dass immer mehr Betriebe den Nutzen für sich erkennen. Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien des Österreichischen Umweltzeichens können sie auch eine Perspektive für eine nachhaltig erfolgreiche Betriebsführung erarbeiten, die den nicht unerheblichen Aufwand einer Zertifizierung mehr als rechtfertigt“, betont Andreas Tschulik, Leiter der für das Österreichische Umweltzeichen zuständigen Abteilung V/7 für Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie im BMK.

Mehr Informationen unter umweltzeichen.at


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