Handwerkerbonus verlängert

Credit: WKO

Mit dem Handwerkerbonus, der 2014 und 2015 an über 65.000 Personen ausbezahlt wurde, hat die Bundesregierung ein Signal für faires Wirtschaften gesetzt. Nun stehen für 2016 und 2017 wieder insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung.

von: Redaktion

"Es wäre ein Nachteil für alle Beteiligten gewesen, wenn der erfolgreiche Wirtschafts-Impuls einen Einbruch erlitten hätte. Nicht nur heimischen Gewerbe- und Handwerksbetrieben, sondern auch den Privathaushalten hat es einen enormen Nutzen gebracht. Darum habe ich mich vehement für die Fortführung dieser Maßnahme eingesetzt und begrüße die Entscheidung der Regierung zur Neudotierung", so Mag.(FH) Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien. "Der mit 40 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 dotierte Handwerkerbonus ist ein wichtiges Konjunktursignal und wird das Wachstum am Standort Wien ankurbeln", betonte Smodics-Neumann weiter. Die Förderung von Handwerkerleistungen soll ab 1. Juli 2016 möglich sein. Sämtliche Maßnahmen müssen nach dem 30. Juni 2016 und vor dem 31. Dezember 2017 begonnen werden.

Win-win-Situation
Die Konjunktur wird belebt, indem die heimischen Unternehmer mehr Aufträge generieren. Gerade für Klein- und Mittelbetriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft sind, bedeutet jeder zusätzliche Auftrag eine Entscheidung, ob qualifizierte Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden können. Der Handwerkerbonus hilft, die Beschäftigung in den Betrieben zu stabilisieren. "Der Standort Wien braucht Wachstum. Mit dieser Maßnahme wird das Wirtschaftswachstum belebt und somit das Bestehen der Betriebe und Arbeitsplätze gesichert", so Smodics-Neumann. Analysen der KMU Forschung Austria haben gezeigt, dass im Zeitraum der Gewährung des Handwerkerbonus 2014/15 die Zahl der Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen um rund 2800 gestiegen ist.

First come, first serve
Es gilt das Prinzip der Deckelung des Handwerkerbonus - "first come, first serve". Für 2016 und 2017 stehen jeweils 20 Mio. Euro zur Verfügung. Privatpersonen können sich für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt wurden. Sie erhalten 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt.

 


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