6/2012 Installationstechnik

Neue Regeln bei Brandschutz

Prinzipiell gilt, dass jede Durchdringung durch einen brandabschnittbildenden Bauteil in der gleichen Brandwiderstandsklasse wie der Bauteil zu sichern ist. In der Regel gelten Lösungen, die mindestens 90 Minuten standhalten. Foto: Strobl

Seit 4. Mai 2012 gelten Brandschutzprodukte betreffend neue Vorschriften und Regelungen.

Bis 4. Mai 2012 waren die Vorschriften für Produkte für den baulichen Brandschutz teilweise sehr unterschiedlich geregelt.
Es durften Produkte eingesetzt werden, welche großteils nach DIN-Normen geprüft wurden. Diese Prüfungen wurden dann für Österreich durch akkreditierte und notifizierte Prüfstellen nostrifiziert. Mit Stichtag 4. Mai 2012 gilt in Österreich allerdings eine neue und vor allem einheitliche Regelung.

Stichtag 4. Mai 2012
Produkte, welche ab 4. Mai 2012 eingebaut werden, müssen eine Brandprüfung nach europäischer Prüfnorm sowie einen Klassifizierungsbericht nach EN 13501 aufweisen. Nur dann ist bestätigt bzw. sichergestellt, dass das Produkt auch das hält, was der Hersteller verspricht.
Die Prüfnorm für Abschottungen im Bereich Haustechnik ist die EN 1366 Teil 3. Diese Norm schreibt ganz klar vor, wie die Probekörper in den Prüfaufbau einzubauen sind.
Weiters wird in dieser Prüfnorm klar geregelt, welche Temperaturen im Ofen herrschen müssen und welche Überdrücke. Im Falle der Abschottungen für haustechnische Leitungen wird als Temperatur-Zeitkurve die ISO Einheitstemperaturkurve gefahren. Das bedeutet, dass nach 90 Minuten eine Temperatur im Brandraum von knapp 1.000 °C herrscht.
Das alles in Kombination mit einem Überdruck im Brandraum von 20 Pascal bedeutet extreme Belastungen für die zu prüfenden Produkte.

Härtere Prüfung
Ein wesentlicher Unterschied zu früheren nationalen Prüfnormen, neben der Druckerhöhung von 10 auf 20 Pascal im Ofen, ist die Tatsache, dass es bei Abschottungsmaßnahmen für brennbare Rohrleitungen keine, sogenannte Stellvertreterprüfung mehr gibt. Durch diese Stellvertreterprüfung konnte früher bestätigt werden, dass das geprüfte Abschottungssystem auch für andere Rohrmaterialien oder Rohrtypen zugelassen werden kann. Die Stellvertreterprüfung war deshalb zulässig, weil man viele Jahrzehnte Prüferfahrung mit den nationalen Prüfbedingungen hatte. Deshalb waren von den meisten Rohrmateria­lien bereits Prüfergebnisse vorhanden, und die Prüfinstitute konnten aufgrund der Erfahrungen Rückschlüsse auf das Verhalten eines Materials im brandfall schließen.
Durch die geänderten und härteren – aber endlich einheitlichen – Prüfbedingungen nach EN-Norm fehlen den Prüfinstituten im Moment die durchgehende langjährige Erfahrung, wie sich ein brennbares Rohr im Brandfall mit den neuen Belastungen verhält.

Lesen Sie den gesamten Artikel in Ausgabe 6 ab Seite 64.


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